Was du über die AHV wissen solltest
- INDIFOX

- 22. Okt. 2025
- 4 Min. Lesezeit
1. Was ist die AHV?
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das wichtigste Sozialversicherungssystem der Schweiz. Sie bildet die erste Säule des Vorsorgesystems und soll den grundlegenden Lebensunterhalt im Alter oder bei einem Todesfall sicherstellen. Neben Altersrenten zahlt die AHV auch Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen.
Beispiel:
Tom hat sein Leben lang gearbeitet und AHV-Beiträge gezahlt. Nach seiner Pensionierung erhält er eine monatliche Rente, die seine Grundbedürfnisse deckt. Stirbt Tom, hat seine Ehefrau Anrecht auf eine Hinterlassenenrente.
2. Wie finanziert sich die AHV?
Die AHV basiert auf einem Umlageverfahren: Die aktuell Erwerbstätigen zahlen Beiträge, die sofort an die Rentner ausbezahlt werden. Die Finanzierung erfolgt aus folgenden Quellen:
Beiträge von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden (jeweils 4.35 % des Lohns)
Beiträge von Selbstständigen
Bundes- und Kantonsbeiträge
Mehrwertsteueranteil
Erträge aus dem AHV-Fonds
Beispiel:
Vera verdient CHF 6'000 brutto im Monat. Ihr AHV-Beitrag beträgt 4.35 %, also CHF 261. Ihr Arbeitgeber zahlt denselben Betrag, sodass insgesamt CHF 522 in die AHV einfliessen.
3. So profitierst du später von der AHV
Die AHV sichert dir eine Grundrente für den Ruhestand. Je nach Erwerbssituation kann sie durch berufliche und private Vorsorge (Säulen 2 und 3) ergänzt werden. Zudem bietet die AHV Hinterlassenenrenten für Ehepartner und Kinder im Todesfall.
4. So viel bekommst du von der AHV
Die Höhe der AHV-Rente hängt von zwei Faktoren ab:
Anzahl Beitragsjahre: Um die volle Rente zu erhalten, musst du 44 Beitragsjahre geleistet haben (Frauen: 43 Jahre).
Durchschnittliches Jahreseinkommen: Deine eingezahlten Beiträge bestimmen die Rentenhöhe.
Die monatliche AHV-Rente lag 2024 zwischen CHF 1'225 (Minimalrente) und CHF 2'450 (Maximalrente).
Beispiel:
Rahel hat ihr Leben lang gearbeitet, aber einige Jahre nur Teilzeit. Ihr durchschnittliches Einkommen war tiefer, daher erhält sie eine monatliche AHV-Rente von CHF 1'800.
5. So berechnen sich die AHV-Beiträge
Arbeitnehmende zahlen 4.35 % ihres Einkommens, Arbeitgeber zahlen ebenfalls 4.35 %.
Selbstständige zahlen zwischen 5.4 % und 9.7 %, je nach Einkommen.
Nichterwerbstätige (z. B. Studierende, Frührentner) zahlen mindestens CHF 514 pro Jahr, damit das Jahr als Beitragsjahr gezählt wird (Stand 2024).
Beispiel:
Michael ist selbstständig und verdient CHF 80'000 im Jahr. Seine AHV-Beiträge betragen 9.7 %, also CHF 7'760 jährlich.
6. Das passiert bei Vorsorgelücken in der AHV
Falls du nicht alle Beitragsjahre voll hast, wird deine Rente gekürzt. Für jedes fehlende Beitragsjahr verlierst du rund 2.3 % deiner AHV-Rente.
Es gibt verschiedene Lebenssituationen, in denen keine Beiträge bezahlt werden und somit Vorsorgelücken entstehen. Dazu gehören:
Studium
Weiterbildung
Berufliche Auszeit
Auslandsaufenthalte
Babypausen bei unverheirateten Frauen
Zuzüger, die aus dem Ausland in die Schweiz ziehen
Falls du in einer dieser Situationen bist oder warst, ist es wichtig, deine AHV-Beiträge zu überprüfen und gegebenenfalls nachzuzahlen, um Lücken zu vermeiden.
Beispiel:
Sven hat 42 statt 44 Beitragsjahre geleistet. Dadurch erhält er nur 95.4 % der Maximalrente, also CHF 2'336 statt CHF 2'450.
7. Das kannst du bei Vorsorgelücken tun
Um Vorsorgelücken zu vermeiden oder zu schliessen, solltest du regelmässig deine AHV-Beitragsauszüge kontrollieren. Es wird empfohlen, mindestens alle fünf Jahre einen individuellen Kontoauszug (IK-Auszug) bei deiner Ausgleichskasse anzufordern. So kannst du überprüfen, ob Beiträge korrekt erfasst wurden und ob Lücken bestehen. Fehlende Beiträge kannst du bis zu fünf Jahre rückwirkend nachzahlen.
Hier sind einige Situationen, in denen es sich lohnt, freiwillige AHV-Beiträge zu leisten:
Auslandaufenthalt: Wenn du längere Zeit im Ausland lebst und dort keiner AHV-pflichtigen Tätigkeit nachgehst, kannst du freiwillig in die AHV einzahlen. So verhinderst du Rentenkürzungen im Alter.
Studium oder Weiterbildung: Studierende und Personen in Weiterbildung zahlen oft keine oder nur geringe AHV-Beiträge. Wer nicht mindestens CHF 514 pro Jahr einzahlt, riskiert eine Lücke.
Babypause bei unverheirateten Frauen: Verheiratete Mütter profitieren von Erziehungsgutschriften. Unverheiratete Frauen haben diese Möglichkeit nicht und sollten daher prüfen, ob sie freiwillige AHV-Beiträge leisten sollten.
Teilzeit oder unregelmässiges Einkommen: Personen mit tiefem Einkommen oder mehreren kleinen Jobs sollten sicherstellen, dass sie die Mindestbeiträge einzahlen, um Lücken zu vermeiden.
In all diesen Fällen lohnt es sich, einen individuellen Kontoauszug (IK) bei der AHV anzufordern, um mögliche Beitragslücken frühzeitig zu erkennen.
Auf der Website der AHV gibt es auch einen Online-Rechner, mit dem du deine voraussichtlichen Rentenansprüche berechnen kannst. Wer eine genauere Einschätzung möchte, kann eine persönliche Rentenprognose beantragen.
8. Mögliche Sonderfälle: Erziehungsgutschriften, Teilzeitarbeit
Erziehungsgutschriften: Eltern erhalten Gutschriften für Kinder unter 16 Jahren, um niedrigere Einkommen auszugleichen.
Teilzeitarbeit: Wer Teilzeit arbeitet, zahlt weniger ein und erhält später eine tiefere Rente.
Beispiel:
Claudia hat wegen ihrer Kinder einige Jahre nicht gearbeitet. Dank Erziehungsgutschriften bleibt ihre Rente dennoch relativ hoch.
9. Was passiert bei einer Scheidung mit der AHV?
Bei einer Scheidung werden die AHV-Beiträge, die während der Ehe geleistet wurden, zwischen beiden Partnern hälftig geteilt (Splitting). Das kann sich positiv oder negativ auf die individuelle Rentenhöhe auswirken.
Beispiel:
Leila und Felix waren 20 Jahre verheiratet und lassen sich nun scheiden. Leila hat in dieser Zeit ein Jahreseinkommen von CHF 40'000 verdient, Felix CHF 80'000.
Ohne Splitting würde Felix eine höhere AHV-Rente erhalten als Leila.
Mit Einkommenssplitting wird das Gesamteinkommen der Ehejahre (CHF 1’200’000 + CHF 2’400’000 = CHF 3’600’000) durch zwei geteilt. Jeder erhält für die Rentenberechnung ein Jahreseinkommen von CHF 60'000 angerechnet.
Das bedeutet, dass Leila eine höhere Rente bekommt als ohne Splitting, während Felix eine etwas tiefere Rente erhält.
Das Einkommenssplitting sorgt also für mehr Fairness, insbesondere für Partner, die während der Ehe weniger oder gar nicht erwerbstätig waren.
10. Ab wann hast du Ansprüche auf die AHV?
Die reguläre AHV-Rente gibt es ab dem Referenzalter (Männer: 65 Jahre, Frauen: 64 Jahre).
Ein früher Bezug ist ab 63 (Männer) bzw. 62 Jahren (Frauen) möglich, mit Rentenkürzung.
Ein aufschiebender Bezug bis 70 Jahre erhöht die Rente.
Beispiel:
Peter verschiebt seinen AHV-Bezug um 3 Jahre. Dadurch erhöht sich seine Rente um 15 %.
Fazit zur AHV
Die AHV ist die wichtigste Basis der Altersvorsorge in der Schweiz. Wer kontinuierlich Beiträge zahlt, profitiert im Alter von einer gesicherten Grundrente.
Um die bestmöglichen Leistungen zu erhalten, ist es wichtig, regelmässig Beitragslücken zu prüfen und frühzeitig eine Strategie für die Pensionierung zu entwickeln. Wer sich rechtzeitig informiert und zusätzliche Vorsorge trifft, kann seinen Ruhestand finanziell besser absichern.









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